Immerhin ist ihm zugutezuhalten, dass er sich im Jahre 2014 um eine Erwerbstätigkeit bemüht hat; eine Festanstellung steht jedoch nicht an. Seine finanzielle Situation muss angesichts der Gesamtschulden von weit mehr als 100'000 Franken als äusserst prekär bezeichnet werden. Heute ist davon auszugehen, dass er keiner Arbeit nachgeht und demzufolge sein Leben nicht finanzieren kann. Eine Aussicht auf Besserung (Sanierung der privaten Schulden, Rückzahlung der bezogenen Sozialhilfeleistungen) besteht kaum. Der Beschwerdeführer hat keinen erlernten Beruf, Kantonsgericht KG Seite 6 von 8