Zudem sei er willens, die sich inzwischen auf 69'429.48 Franken belaufenden Sozialschulden zurückzubezahlen. So hätte er vor einigen Jahren bereits mit der Rückzahlung mittels monatlichen Beträgen zwischen 50 und 100 Franken begonnen, aber kurzzeitig aufgrund einer erneuten unbeständigen finanziellen Situation unterbrechen müssen. Da er sich aber sehr um eine neue Arbeitsstelle bemühe, sei er zuversichtlich, bald wieder mit der Rückzahlung beginnen zu können. Es sei zu erwähnen, dass er solidarisch mit seiner Ehefrau für die Sozialschuld hafte. Ausserdem dürfe eine Sozialhilfeabhängigkeit nicht automatisch zur Einschätzung führen, dass er nicht oder nur mangelhaft integriert sei.