__ SA finden können; der Arbeitsvertrag sei aber nicht verlängert worden. Der Vorwurf der Vorinstanz, er habe mit der Arbeitssuche erst durch den Vorentscheid begonnen, sei nicht berechtigt. Wegen seinen gesundheitlichen Problemen habe er sich in einem arbeitsunfähigen Zustand befunden und das IV-Verfahren habe insgesamt fünf Jahre gedauert, was ihm erschwerte, sich vollumfänglich auf seine Arbeitssuche zu konzentrieren. Zudem sei er willens, die sich inzwischen auf 69'429.48 Franken belaufenden Sozialschulden zurückzubezahlen.