Er wolle deshalb wissen, ob und falls ja, welche Bewilligungen in den oben erwähnten Fällen von der Gemeinde erteilt worden seien. Das hinauszögernde Verhalten der Gemeinde und deren generelle Verweigerungshaltung lege zumindest die Vermutung nahe, dass es keine Akten und/oder keine Bewilligung gäbe. Er wolle sich ein Bild der Unterschiede, der Möglichkeiten und der Vorgehensweisen in den einzelnen Dossiers machen, und wissen, wie die konkreten Gegebenheiten aussahen und wie diese gewürdigt worden seien, welche Bewilligungen ausgestellt und wo allenfalls und mit welcher Begründung Ausnahmebewilligungen erteilt worden seien.