b) Vorab ist, ohne die Angelegenheit in irgendeiner Weise präjudizieren zu wollen, zu bemerken, dass der Beschwerdeführer für seinen Betrieb offensichtlich eine amtliche Bau- und/oder Betriebsbewilligung bedarf und infolgedessen ein entsprechendes Gesuch einzureichen haben wird. Welche andere "Lösung" allenfalls möglich wäre, ist nicht nachvollziehbar. Die Frage, ob andere Bewohner von C.________ ebenfalls ohne Bewilligung gleiche oder ähnliche Betriebe führen, ist hier nicht zu prüfen. Im Übrigen ist der Beschwerdeführer darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht besteht;