D. Am 16. Mai 2014 reichte A.________ Beschwerde beim Oberamt ein und beantragte, in Aufhebung der Verfügung vom 5. Mai 2014 sei ihm vollumfänglich Akteneinsicht zu gewähren und der Gemeinderat von C.________ anzuweisen, die am 22. Januar 2014 gestellten Fragen zu beantworten.