C. Am 22. Januar 2014 gelangte A.________ an den Gemeinderat und ersuchte ihn um volle Akteneinsicht bis zum 18. Februar 2014 und um detaillierte Auskünfte über mehrere im Gemeindegebiet von C.________ gelegenen Bauten. Zur Begründung brachte er vor, dass er einen "Anspruch auf eine Gleichbehandlung vor dem Gesetz bezüglich allen erteilten Ausnahmebewilligungen sowie den stillschweigend tolerierten Bauten und Anlagen auf dem Gemeindegebiet" habe. Mit Entscheid vom 5. Mai 2014 wies die Gemeinde das Gesuch ohne Begründung ab.