Der Umstand, dass die dominikanischen Behörden den Grosseltern angeblich das Obhuts- und Betreuungsrecht entzogen haben, ändert daran nichts, umso weniger als sich die Söhne immer noch bei den Grosseltern aufhalten. Hinzu kommt, dass die mittlerweile siebzehn- und sechzehnjährige Jugendlichen keine so intensive Betreuung mehr benötigen wie Kleinkinder oder junge Knaben. In Anbetracht des geringen Betreuungsbedürfnisses ist davon auszugehen, dass selbst die gesundheitlich angeschlagenen Grosseltern den Knaben eine angemessene Fürsorge bieten können. Finanziellen Engpässen kann die Mutter von der Schweiz aus Abhilfe schaffen.