Wie bereits oben ausgeführt (E. 4a), ist zu berücksichtigen, ob und inwieweit die Kinder aus ihrer bisherigen Umgebung und dem ihnen vertrauten Beziehungsnetz gerissen werden. Angesichts der langen Trennung, des Alters und der Verwurzelung der beiden Söhne in der D.________ hohe Anforderungen an den Nachweis fehlender Betreuungsverhältnisse zu stellen. Der Umstand, dass die dominikanischen Behörden den Grosseltern angeblich das Obhuts- und Betreuungsrecht entzogen haben, ändert daran nichts, umso weniger als sich die Söhne immer noch bei den Grosseltern aufhalten.