Es liegt ein Zeugnis eines Psychotherapeuten vom Januar 2014 vor, wonach die 60-jährige Grossmutter und der 74-jährige Grossvater aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr die notwendigen Fähigkeiten besitzen, um die Vormundschaft über die beiden Jugendlichen auszuüben, die erforderliche Pflege und Erziehung seien eingeschränkt. Dieses Dokument ist wenig aussagekräftig, umso weniger als die beiden Söhne am 5. Juni 2014 anlässlich ihrer Einvernahme in der Schweizerischen Botschaft in Santo Domingo erklärt haben, dass sich die Grossmutter immer noch um das Essen kümmere, nicht krank sei und es ihr zum Glück noch gutgehe.