c) Die Beschwerdeführerin 3 arbeitet seit dem 15. Mai 2014 auf Probe zu 50 % als Zimmermädchen in einem Hotel in Murten. Ihr Partner ist in einer Festanstellung und es wird ihm im Monat einen Lohn von durchschnittlich (brutto) 5'660 Franken ausbezahlt. Per November 2013 wurden gegen die Beschwerdeführerin 3 Betreibungen im Betrag von 3'945.90 Franken erhoben und es lagen Verlustscheine über 11'810.65 Franken vor. Bis zum 21. November 2013 wurde sie von der öffentlichen Fürsorge mit 9'633.30 Franken unterstützt. Die Beschwerdeführerin 3 bringt nicht vor, dass sie Vereinbarungen getroffen hat, um ihre Verschuldung zu reduzieren.