Weder haben sie die deutsche noch die französische Sprache erlernt noch sonst eine besondere Beziehung zur Schweiz. Die Schweizer Botschaft vermerkte am 25. Januar 2013, dass der Beschwerdeführer 1, die obligatorische Schulzeit noch nicht beendet und der Beschwerdeführer 2 die Schule abgebrochen habe. Die Beschwerdeführerin 3 hat ihre Söhne in der Regel einmal pro Jahr in der D.________ besucht und H.________ war ein einziges Mal in diesem Land.