Weiter sei zu beachten, dass sie nicht nur von ihrer Mutter getrennt seien, sondern auch von ihren beiden Schwestern. Der Familiennachzug würde somit zu einer Wiedervereinigung der gesamten Familie - abgesehen vom völlig desinteressierten Vater - führen. Das verwerfliche Verhalten des Vaters, während Jahren eine Ausreise zu verhindern, dürfe nicht den Kindern zum Nachteil gereichen. d) Das BMA hat sich zu den Vorbringend der Beschwerdeführer nicht geäussert.