Sie in der gegenwärtigen desolaten Situation zu belassen, erscheine völlig verantwortungslos. Die vorrangige familiäre Beziehung würden die Beschwerdeführer 1 und 2 klarerweise mit ihrer Mutter in der Schweiz unterhalten, weshalb ein Wohnsitzwechsel zu ihr unumgänglich erscheine. Sie seien sehr motiviert, sich in der Schweiz zu integrieren und hier eine berufliche Zukunft aufzubauen. Dass eine erfolgreiche Integration in diesem Alter noch möglich sei, werde eindrücklich von deren Schwestern bewiesen. Weiter sei zu beachten, dass sie nicht nur von ihrer Mutter getrennt seien, sondern auch von ihren beiden Schwestern.