Seit Jahren könnten die Grosseltern die nötige Erziehungsstruktur in keiner Art und Weise gewährleisten, insbesondere könnten sie keinerlei Grenzen setzen und die Jungen auch nicht im schwierigen Prozess des Heranwachsens begleiten. Aus Sicht des Kindswohls sei es unerlässlich, dass raschmöglichst ein Betreuungswechsel stattfinde. Die Beschwerdeführer 1 und 2 seien bereits erheblich verwahrlost und es drohe ernsthaft ein Abgleiten in Kriminalität, Drogensucht und Bandenzugehörigkeit. Sie in der gegenwärtigen desolaten Situation zu belassen, erscheine völlig verantwortungslos.