Zudem fokussierten sie - wohl aufgrund ihres jugendlichen Alters - auf die körperlichen Gebrechen und blendeten die psychischen Krankheiten aus. Die Divergenz in der Einschätzung zwischen den Beschwerdeführern 1 und 2 und den Ärzten sei eklatant. Die Beschwerdeführer 1 und 2 würden ihre Grosseltern nicht ernst nehmen und sich völlig auf sich selbst gestellt fühlen. Seit Jahren könnten die Grosseltern die nötige Erziehungsstruktur in keiner Art und Weise gewährleisten, insbesondere könnten sie keinerlei Grenzen setzen und die Jungen auch nicht im schwierigen Prozess des Heranwachsens begleiten.