In Santiago wohne ebenfalls die Grosstante der Beschwerdeführer 1 und 2. Im gleichen Haushalt - eine 3-Zimmer-Wohnung - lebten sieben Personen und aus räumlichen, finanziellen, aber auch persönlichen Gründen könne die Grosstante die Beschwerdeführer 1 und 2 nicht bei sich aufzunehmen und für sie sorgen. Im Weiteren würden die Beschwerdeführer 1 und 2 zu anderen Verwandten keine Kontakte unterhalten. Ihr Vater habe mehrere weitere Kinder, wohl vier oder fünf, und führe ein unstetes Leben.