ihr Ehemann leide an Sehstörungen und Demenz. Die Grosseltern hätten aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht mehr die notwendigen Fähigkeiten, um die Vormundschaft über die Beschwerdeführer 1 und 2 auszuüben, und weder die Kraft noch die Fähigkeit, die Erziehung der Jungen zu gewährleisten. Inzwischen habe sich der Gesundheitszustand der Grossmutter verschlechtert. Neben der Nervenkrankheit und einer Depression kämen Gehörprobleme und eine Allergie im Gesicht hinzu.