Einen provisorischen Einsatz zu 100% werde als adäquat erachtet. Sollte es aber bei einem einwöchigen Arbeitseinsatz nach den Ferien nicht zu einer normalen Leistungsfähigkeit kommen, müsste de Arbeitsfähigkeit wieder auf 75% reduziert werden, um nicht einen grösseren Arbeitsausfall zu provozieren. Nach Ansicht des Kantonsspitals lässt sich nicht erklären, weshalb nun ein provisorischer Einsatz zu 100% gewagt werde sollte, wenn der Beschwerdeführer bereits vorher zu 100% arbeitsfähig gewesen sein soll.