ll. Am 1. September 2011 nahm der Beschwerdeführer seine Arbeit zu 100% wieder auf. b) In der Beschwerdeschrift vom 21. Mai 2013 behauptet der Beschwerdeführer, dass er nicht nur vom 29. Oktober 2010 bis zum 10. November 2010, sondern, trotz den erwähnten Arztzeugnissen, noch während den folgenden Zeiten zu 100% gearbeitet habe: