ff. Im Arztzeugnis vom 29. Oktober 2010 (Nr. 40) ist festgehalten, dass sich der Beschwerdeführer zurzeit nur leicht reduziert fühle. Ein provisorischer Einsatz zu 100% werde als adäquat erachtet. Sollte es aber bei einem einwöchigen Arbeitseinsatz nach den Ferien nicht zu einer normalen Leistungsfähigkeit kommen, müsste die Arbeitsfähigkeit wieder auf 75% reduziert werden, um nicht einen grösseren Arbeitsausfall zu provozieren. gg. Unbestritten ist, dass der Beschwerdeführer am 29. Oktober 2010 seine Tätigkeit wieder aufnahm (Arztzeugnis vom 29. Oktober 2010; Nr. 40) und zwar bis zum 10. November 2010, also während insgesamt 12 Tagen.