dd. Nach dem Arztzeugnis vom 6. Juli 2010 (Nr. 48) war der Beschwerdeführer "weiterhin und bis Mitte August 50% arbeitsunfähig". ee. Am 25. September 2010 (Nr. 42) attestiert Dr. C.________, dass der Beschwerdeführer "immer noch auf Grund seines psychischen Zustandes zu 75% arbeitsfähig sei".