Krankheit wird meistens durch Arztzeugnisse erbracht und darin ist festgehalten, in welchem Umfang eine Arbeitsunfähigkeit besteht. 8. Im Folgenden ist anhand der Arztzeugnisse und der weiteren Vorbringen der Parteien zu prüfen, ob der Beschwerdeführer aus gesundheitlichen Gründen im Zeitraum von 540 Tagen während mehr als 360 Tagen ganz oder teilweise seiner Arbeit nicht nachgehen konnte. Die Arztzeugnisse (sie befinden sich in den vorinstanzlichen Akten [grauer Ordner] und werden nachfolgend mit ihrer jeweiligen Nummer bezeichnet) wurden allesamt von Dr. C.________ erstellt.