Sie würden nichts darüber aussagen, wann die Arbeitsunfähigkeit beendet und wann der Betroffene wieder arbeitsfähig sei. Im Normalfall handle es sich um unbefristete Arztzeugnisse und der Betroffene gehe wieder zur Arbeit, sobald er wieder dazu fähig ist. Dies sei vorliegend geschehen, er sei trotz Arztzeugnissen zur Arbeit gegangen. Hinsichtlich seiner angeblichen Arbeitsunfähigkeit leite das Kantonsspital Rechte ab, weshalb es die Beweislast für die Behauptung der 360-tägigen Arbeitsunfähigkeit trage.