d) Die Frage, ob ein Burn-out-Syndrom heilbar ist, ist hier nicht zu prüfen. Es kann aber nicht ernsthaft bestritten werden, dass durch dieses Krankheitsbild die Gesundheit des Betroffenen erheblich beeinträchtigt wird. Dies wird im vorliegenden Fall eindrücklich illustriert, ging die gesundheitliche Beeinträchtigung beim Beschwerdeführer doch soweit, dass er wegen des Burn-outs über ein Jahr lang seiner Arbeit als Arzt nicht mehr (vollumfänglich) nachgehen konnte. Im Übrigen bezieht sich der Begriff "dauernde" Arbeitsunfähigkeit auf die 360 Ganztages- oder Teilabwesenhei- Kantonsgericht KG Seite 9 von 13