ATSG die durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten. Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist funktionsbezogen auszulegen, das heisst, es ist nur zu fragen, ob der Arbeitnehmer seine vertragliche Arbeitstätigkeit ausüben kann oder nicht (vgl. ULLIN STREIFF/ADRIAN VON KAENEL/ROGER RUDOLPH, Praxiskommentar Arbeitsvertrag, 7. A., 2012, Rz. 10 zu Art. 324a/b OR).