Sitzung gestellt wurde, noch bevor der Beschwerdeführer überhaupt Kenntnis der Bemerkungen der anderen Verfahrensbeteiligten erlangt habe. Der Beschwerdeführer wendet demgegenüber ein, eine öffentliche Verhandlung sei notwendig, weil er und das Kantonsspital die Einvernahme verschiedener Zeugen verlangt hätten. Auch zeige das Verhalten des Kantonsspitals, dass das Arbeitsklima und die Probleme innerhalb der G.________ nicht offengelegt werden sollen. Es werde versucht, die ganze B.________ zu umschiffen, das Kantonsspital habe Angst vor deren Bekanntwerden.