Ganztages- oder Teilabwesenheiten darüber zu informieren, dass das Dienstverhältnis von Rechts wegen beendet wird. Des Weiteren gab das Kantonsspital im Brief vom 8. Juli 2011 an, dass es jedoch bei der Kündigung auf den 30. September 2011 bleibe, da der Arbeitsvertrag bereits auf diesen Termin aufgelöst worden sei.