A. Im Jahr 1996 stellte das Kantonsspital Freiburg (heutige Bezeichnung: "HFR Freiburg - Kantonsspital"; nachfolgend: das Kantonsspital) A.________, geboren im Jahr 1957, als Oberarzt in der B.________ an. Zuletzt war er als leitender Arzt tätig. Am 16. April 2010 verfasste Dr. C.________, Ärztin FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, ein Arztzeugnis, wonach A.________ aufgrund einer starken psychischen Belastung, die ihm Gesundheitsschäden verursache, und eines Burn-out-Syndroms für den Notfalldienst nicht mehr geeignet sei. In der Folgezeit erstellte sie weitere Arztzeugnisse über die Arbeitsunfähigkeit von A.________.