j) aa) Es mag zutreffen, dass es zwischen dem Beschwerdeführer und der neuen Direktion des B.________ zu Spannungen gekommen ist. Darum geht es jedoch nicht, sondern um den Brief vom 9. Mai 2011, den der Beschwerdeführer verfasste und namentlich an Regierungsvertretern und mithin an Vertreter der Auftraggeber von LexFind adressierte. Im erwähnten Schreiben erklärte der Beschwerdeführer eigenmächtig, also ohne Zustimmung seiner Vorgesetzten und ohne mit ihnen Rücksprache zu nehmen, dass das Projekt LexFind eingestellt worden ist. Ein entsprechender Entscheid der Direktion lag offensichtlich gar nicht vor.