Ob das dem Arbeitnehmer angelastete Verhalten die erforderliche Schwere erreicht, entscheidet sich nicht allgemein, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Stellung und Verantwortung des Arbeitnehmers sowie von der Natur und Dauer des Dienstverhältnisses. Nicht mehr zumutbar ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr vertrauenswürdig ist (YVO HANGARTNER, Treuepflicht und Vertrauenswürdigkeit der Beamten, in ZBl 83/1984, S. 385 ff., 395 f.).