Auch von einem schwerwiegenden Vertrauensbruch könne keine Rede sein. Die Zustellung des Schreibens vom 9. Mai 2011 an drei ausgewählte Mitglieder des Institutsrats könne unter keinem Titel als schwere Verletzung der Treuepflicht aufgefasst werden. Regierungsrat H.________, Staatsrätin I.________ und J.________ seien über die Schwierigkeiten zwischen ihm und der neuen Direktion bestens vertraut gewesen. Im Übrigen sei sein Schreiben in keiner Weise geeignet, den Ruf oder das Image der Universität als eigentlicher Arbeitgeberin in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen oder zu schädigen.