Seine Meinung, er habe sein Schreiben vom 9. Mai 2011 an J.________ nicht als Vertreter der geldgebenden KKJPD, sondern an ausgewählte Mitglieder der Aufsichtsbehörde gerichtet, gehe fehl. Er habe sich an den Auftraggeber betreffend das Projekt LexFind gewandt.