Verantwortlich für den Betrieb, die Weiterentwicklung und mithin die Kosten des Portals LexFind sei nicht der Beschwerdeführer, sondern letztlich die Direktion des B.________. Diese hätte keinerlei Absicht gehabt, ihn und seine Lebensgefährtin K.________ los zu werden. Vielmehr habe das Erfordernis bestanden, das Portal LexFind von einer Personenabhängigkeit zu lösen.