e) Die Universität bestreitet die Vorbringen des Beschwerdeführers. Der Beschwerdeführer sei der neuen Direktion, welche im August 2008 die Nachfolge von Professor D.________ angetreten hatte, von Anfang an misstrauisch und mit Verachtung entgegengetreten. Er habe sich aufgrund des konfliktbehafteten Rücktritts von Professor D.________ gegen die neue Direktion gestellt und sich Professor D.________ auch nach August 2008 weiterhin verpflichtet gefühlt. Zusammen mit der Firma N.________ AG, welche er mit M.________ gegründet und als technische Partnerin für das Portal LexFind mit dem Kantonsgericht KG Seite 16 von 22