___ wie jeder durchschnittlich vernünftige und anständige Arbeitgeber mit einer Reaktion rechnen müssen. Der Einwand, erst über Drittpersonen von seinem Vorgehen erfahren zu haben und vor vollendete Tatsachen gestellt worden zu sein, sei in Anbetracht der gesamten Vorgeschichte jedenfalls wenig überzeugend. Demnach gebe es keine wichtigen Gründe für eine fristlose Entlassung.