Sein Schreiben vom 9. Mai 2011 sei weder als Rücktrittsschreiben noch als Arbeitsverweigerung zu verstehen. Vielmehr habe er sein Pflichtenheft ohne Einschränkungen weiterhin wahrgenommen. Seine Handlungen seien stets durch seine Loyalität gegenüber dem Projekt LexFind und den Kantonen, die das Projekt finanzierten, motiviert gewesen. Seine Erklärungen seien nicht zur Kenntnis genommen worden, wahrscheinlich deshalb nicht, um einen Vorwand zu schaffen, ihn fristlos zu entlassen.