Man habe sich schliesslich darauf geeinigt, dass er (der Beschwerdeführer) die Zusicherung erhalte, dass man ihn vor der Gründung der IFF-LexFind AG nicht entlasse und er anschliessend das Manual erstellen werde. Diese Zusicherung sei auch mit Blick auf die Tatsache in Aussicht gestellt worden, dass er und Professor F.________ sich am 4. Januar 2010 darauf geeinigt hätten, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen erst dann beim Personaldienst beantragt werde, wenn das Gründungsdatum für die IFF-LexFind AG feststehe.