Im Dezember 2010 habe Professor F.________ von ihm die Erstellung eines Manuals für das Projekt LexFind verlangt, obwohl im Sommer 2009 vereinbart worden sei, auf ein solches Dokument zu verzichten. Er (der Beschwerdeführer) habe die Gründe dafür nicht nachvollziehen können und auf das bereits bestehende Manual vom Sommer 2009 verwiesen. Trotzdem sei er von der Direktion ultimativ und unter Fristansetzung aufgefordert worden, das Manual zu liefern. Am 28. Januar 2011 sei es mit Regierungsrat H.________, den Professoren E.________ und F.________ und ihm zu einer Besprechung gekommen. Zur Frage des Manuals habe er ein Gespräch mit Regierungsrat H.________ geführt.