cc) Die Aussage des Beschwerdeführers, er habe vorab nicht gewusst, was der Gegenstand der Besprechung vom 18. Mai 2011 sein werde, ist nicht glaubhaft. Er wurde von der Verwaltungsdirektion zu einem Gespräch eingeladen. Dabei wurde ihm gesagt, warum es ging. Das genügte. Im Übrigen wurde er bereits per E-Mail vom 16. Mai 2011 vom Personaldienst darüber informiert, das dieser "vom B.________ über die neuesten Ereignisse informiert" worden sei. Dass es dabei um etwas anderes ging als um das Schreiben vom 9. Mai 2011, in welchem der Beschwerdeführer selbst erklärte, dass er nunmehr die Kündigung erwarte, behauptet er nicht.