d) aa) Auch die Universität bestreitet die Vorwürfe des Beschwerdeführers. Dieser könne nicht ernsthaft behaupten, er habe sich im Unklaren befunden. Er sei darum ersucht worden, sich wegen den neuesten Ereignissen, über welche das B.________ informiert hatte, mit dem Personaldienst in Verbindung zu setzen. Am 18. Mai 2011 sei ihm Gelegenheit gegeben worden, sich zu seinem Schreiben vom 9. Mai 2011 zu äussern, was er auch getan habe. Er sei, entsprechend einem Schreiben des B.________ vom 16. Mai 2011, darauf hingewiesen worden, dass vom B.________ die Einleitung eines Kündigungsverfahrens aus wichtigem Grunde beantragt worden sei und dieses nunmehr geprüft werde.