Das sei auch dem Beschwerdeführer bekannt gewesen, habe er doch stets mit der Staatskanzlei und nie mit der genannten Direktion korrespondiert. Nebst der Beschwerde vom 17. Juni 2011 habe der Beschwerdeführer noch eine Aufsichtsbeschwerde beim Staatsrat gegen die Universität eingereicht und auch in diesem Verfahren den Ausstand von Staatsrätin I.________ verlangt. Am 23. Januar 2013 habe die Staatskanzlei Staatsrätin I.________ über die Ausstandsgesuche informiert. Staatsrätin I.________ hätte am 25. Januar 2013 geantwortet, dass es auf der Hand liege, dass sie in den Ausstand trete. Die Aufsichtsbeschwerde sei daraufhin Staatsrat L.________ zur Behandlung weitergeleitet worden.