4. a) Der Beschwerdeführer bringt vor, dass er am 3. Oktober 2012 ein Ausstandsgesuch gegen Staatsrätin I.________ gestellt habe. (Staatsrätin I.________, damals Vorsteherin der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport [EKSD], welche die für die Universität zuständige Direktion ist [vgl. Art. 4 Abs. 1 des UniG], ist per Ende Oktober 2013 aus dem Staatsrat ausgeschieden). Staatsrätin I.________ sei Vizepräsidentin des Institutsrats und in dieser Eigenschaft auch Adressatin seines Schreibens vom 9. Mai 2011 gewesen. Bis heute habe weder der Staatsrat über das Ausstandsgesuch entschieden noch Staatsrätin I.__