zuzüglich der gesetzlichen arbeitgeberseitigen Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, d. die Vergütung für das Überstundenguthaben von 398.7 Stunden zum Stundenansatz des um einen Viertel erhöhten Monatsgehalts samt Funktionszulagen gemäss Vereinbarung vom 20. Dezember 2006 zuzüglich der gesetzlichen arbeitgeberseitigen Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, e. die auf den Funktionszulagen des Beschwerdeführers gemäss Vereinbarung vom 20. Dezember 2006 für die gesamte Dauer des Anstellungsverhältnisses gesetzlich