Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen, b. wegen ungerechtfertigter Entlassung aus wichtigen Gründen das Monatsgehalt samt Funktionszulagen gemäss Vereinbarung vom 20. Dezember 2006 zuzüglich der gesetzlichen arbeitgeberseitigen Sozialversicherungsbeiträge für eine Dauer von 6 Monaten zu bezahlen, c. die Vergütung für das für das Jahr 2011 pro rata aufgelaufene Ferienguthaben zum Monatsgehalt samt Funktionszulagen gemäss Vereinbarung vom 20. Dezember 2006