Am 8. Januar 2013 reichte A.________ erneut eine Beschwerde betreffend Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung ein. Der Staatsrat teilte dem Gericht am 4. Februar 2013 mit, dass er am 4. Februar 2013 in der Sache einen Entscheid gefällt habe. Am 28. März 2013 schrieb das Kantonsgericht die zweite Rechtsverweigerung- und Rechtsverzögerungsbeschwerde als gegenstandslos erledigt ab (Dossier: 601 2013 2). Kantonsgericht KG Seite 4 von 22 F. Mit dem Entscheid vom 4. Februar 2013 wies der Staatsrat die Beschwerde vom 17. Juni 2011 ab. A.________ erhob am 11. März 2013 Verwaltungsgerichtsbeschwerde und stellte folgende Anträge: