und mich zu ersetzen. Eine Gesamtbeurteilung der Situation lässt somit nur noch den Schluss zu, dass die Direktion offenbar - auch im Rahmen der möglichen IFF-Lexfind AG - keine Zusammenarbeit mehr mit K.________ oder mir wünscht und auch nicht mehr von meinem Spezialwissen auf dem Gebiet des schweizerischen Publikationsrechts profitieren möchte. K.________ hat ihre Situation mit dem Leiter des Personalamtes der Universität besprochen. Dabei wurde ihr mitgeteilt, dass unter den gegebenen Umständen kein Grund für die Einleitung eines Entlassungsverfahrens gegen sie bestehe.