A. Am 22. Januar/3. Februar 2007 schlossen A.________ als Arbeitnehmer und die Universität Freiburg als Arbeitgeberin, vertreten durch deren Verwaltungsdirektion, einen unbefristeten Anstellungsvertrag. Dieser Vertrag wurde am 18. Oktober/23. November 2007 durch einen neuen ersetzt. A.________ wurde als wissenschaftlicher Mitarbeiter für B.________ bei der C.________ der Universität Freiburg angestellt. Als Leiter des Dokumentationszentrums war er verantwortlich für die Leitung und Koordination über die Dienstleistungen des B.________ im Bereich des kantonalen und interkantonalen Rechts ("LexGo" beziehungsweise "LexFind").