{"Signatur": "FR_TC_007", "Spider": "FR_Gerichte", "Datum": "2014-02-12", "PDF": {"Datei": "FR_Gerichte/FR_TC_007_601-2013-26_2014-02-12.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/fr_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/601_2013_26_f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b64143f9b69e1a41ae5b7a7fa5eecdb13416084b046395f26911f5176a79cd2669c35011e6da6fb91a4e9173dc80f8528daf&path=f18a529ee8848b75abde07209eae3fd7a9c7a11cf75c501d10a9f97e42c6b64143f9b69e1a41ae5b7a7fa5eecdb13416084b046395f26911f5176a79cd2669c35011e6da6fb91a4e9173dc80f8528daf&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=601_2013_26", "Checksum": "7943d239f62c62a68f6538b607d9e027"}, "Scrapedate": "2026-04-04", "Num": ["601 2013 26"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Verwaltungsgerichtshöfe 12.02.2014 601 2013 26"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cours administrative 12.02.2014 601 2013 26"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Freiburg Kantonsgericht Verwaltungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Fribourg Tribunal cantonal Cours administrative"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Friburgo  Verwaltungsgerichtshöfe"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "I. 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Ich möchte\ndiesbezüglich noch erwähnen, dass sich die Direktion anschliessend an K.________ gewandt\nund versucht hat, mittels Drohungen und Briefe an das Personalamt der Universität, eine\nentsprechende Dokumentation zu erhalten.\nSchliesslich musste ich auch noch erfahren, dass die Direktion neuerdings mit N.________ zu\npaktieren versucht, um K.________ und mich zu ersetzen.\nEine Gesamtbeurteilung der Situation lässt somit nur noch den Schluss zu, dass die Direktion\noffenbar - auch im Rahmen der möglichen IFF-Lexfind AG - keine Zusammenarbeit mehr mit\nK.________ oder mir wünscht und auch nicht mehr von meinem Spezialwissen auf dem Gebiet\ndes schweizerischen Publikationsrechts profitieren möchte.\nK.________ hat ihre Situation mit dem Leiter des Personalamtes der Universität besprochen.\nDabei wurde ihr mitgeteilt, dass unter den gegebenen Umständen kein Grund für die Einleitung\neines Entlassungsverfahrens gegen sie bestehe. Dennoch hat sie aufgrund der hohen Belastung\naus gesundheitlichen Gründen ihre Kündigung eingereicht.\nIch meinerseits werde auf das offensichtlich bereits geplante Kündigungsverfahren seitens des\nB.________ warten und die verbleibende Zeit nutzen, um mich beruflich neu zu orientieren und\nmich meinem Habilitationsprojekt auf dem Gebiet des Staatsrechts zu widmen.\nWie Sie sich vorstellen können, fällt mir äusserst schwer, zurückzulassen, was man jahrelang\naufgebaut hat. Ich möchte Ihnen versichern, dass ich alles was in meiner Macht stand\nunternommen habe, um diesen Schritt zu verhindern. Ich habe lange Zeit darauf vertraut, dass\nsich die Lage verbessert und versucht, trotz allem das Projekt voranzutreiben. Die aktuelle\nPerspektivlosigkeit lässt in dieser Konstellation keine Alternative mehr zu.\nZum Schluss möchte ich aber doch erwähnen, dass mich das Publikationsrecht nach wie vor\nfasziniert und ich weiterhin versuchen werde, an spannenden Projekten auf diesem Gebiet\nmitzuwirken.\"\n\nC. Mit Verfügung vom 19. Mai 2011 löste die Verwaltungsdirektion der Universität das\nAnstellungsverhältnis mit A.________ fristlos auf. Zur Begründung stützte sie sich auf das\nSchreiben vom 9. Mai 2011. Bei einem Adressaten handle es sich um den Generalsekretär\nder KKJPD und somit um den Auftraggeber des B.________. Dessen Direktion habe über\nDrittpersonen vom Entscheid vom 9. Mai 2011 erfahren und sei damit nicht nur vor vollendete\nTatsachen gestellt, sondern auch vor externen Personen blossgestellt worden. Damit lägen\nein erheblicher Vertrauensbruch und keine Möglichkeit für eine weitere Zusammenarbeit vor.\n\nD. Gegen diesen Entscheid liess A.________ am 17. Juni 2011 Beschwerde beim Staatsrat\ndes Kantons Freiburg erheben und unter anderem die Aufhebung der Entlassungsverfügung\nbeantragen.\n\nE. Am 12. April 2012 gelangte A.________ mit einer als Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung bezeichneten Eingabe an die verwaltungsrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts und beantragte, der Staatsrat sei anzuweisen, innert gerichtlich zu bestimmender Fristen\nüber die Beweis- und Verfahrensanträge sowie in der Beschwerdesache selber zu entscheiden. Das Gericht wies die Beschwerde mit Urteil vom 5. Juni 2012 ab (Dossier: 601 2012 51).\n\nAm 8. Januar 2013 reichte A.________ erneut eine Beschwerde betreffend Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung ein. Der Staatsrat teilte dem Gericht am 4. Februar 2013 mit,\ndass er am 4. Februar 2013 in der Sache einen Entscheid gefällt habe. Am 28. März 2013\nschrieb das Kantonsgericht die zweite Rechtsverweigerung- und Rechtsverzögerungsbeschwerde als gegenstandslos erledigt ab (Dossier: 601 2013 2).\nKantonsgericht KG\nSeite 4 von 22\n\nF. Mit dem Entscheid vom 4. Februar 2013 wies der Staatsrat die Beschwerde vom 17. Juni\n2011 ab. A.________ erhob am 11. März 2013 Verwaltungsgerichtsbeschwerde und stellte\nfolgende Anträge:\n\n"}