vertreter habe auf seine wiederholte Anfrage keine Antwort erhalten, welche Fragen anlässlich der ersten Befragung gestellt und ungenügend beantwortet worden seien. Zudem bleibe im angefochtenen Entscheid unerwähnt, dass sie in der zweiten Anhörung die ihr zum öffentlichen und politischen Leben der Schweiz gestellten Fragen offenbar sehr gut beantwortet habe. Es werde der Eindruck erweckt, dass sie insgesamt über ungenügende oder allenfalls zufriedenstellende Kenntnisse des öffentlichen und politischen Lebens verfüge, was geeignet sei, einen negativen Einbürgerungsentscheid zu bewirken. Entsprechend sei der Entscheid des Grossen Rats zu berichtigen beziehungsweise zu ergänzen.